Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vhs Eppingen-Gemmingen-Ittlingen

 

1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Anmeldungen und Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen, auch für solche, die im Wege elektronischer Datenübermittlung durchgeführt werden. Die AGB werden durch die Anmeldung anerkannt. Für die Richtigkeit der im Programmheft abgedruckten Daten wird keine Gewähr übernommen. 
(2) Studienreisen und/oder Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen. Insoweit tritt die Volkshochschule Eppingen nur als Vermittler auf. 
(3) Die in den vorliegenden AGB gewählten personenbezogenen Bezeichnungen meinen Frauen und Männer gleichermaßen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen, Kündigungen etc.) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (wie Telefax, E-Mail). Erklärungen der Volkshochschule Eppingen genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formular-bestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. 
(2) Über die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Für alle Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule Eppingen ist, soweit nicht anders angegeben, eine vorherige Anmeldung (mündlich oder schriftlich) erforderlich. 
(3) An die Anmeldung ist der Interessent 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Vertrag selbst kommt entweder durch Annahmeerklärung der Volkshochschule Eppingen zustande oder durch Ablauf der 2-Wochen-Frist, ohne ausdrückliche Ablehnung des Vertragsangebots seitens der Volkshochschule Eppingen. 
(4) Ist in der Ankündigung einer Veranstaltung ein Anmeldeschluss angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der Volkshochschule Eppingen eingeht, abweichend von Absatz 3, stets einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt dies nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(5) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird die durch die Regelungen des Absatzes 3 nicht berührt. 
(7) Für alle Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule Eppingen ist eine Anmeldung vor deren Beginn erforderlich. Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die Volkshochschule Eppingen bedarf keiner Begründung und erfolgt in mündlicher, elektronischer oder Textform. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge bleibt durch diese Regelungen unberührt. Bei Änderungen, Ausfall der Veranstaltung oder Eintrag in eine Warteliste erfolgt eine Benach¬richtigung durch die Volkshochschule Eppingen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der Volkshochschule Eppingen besteht nicht.
(8) Die Vertragssprache ist deutsch.
(9) Die vhs speichert den Vertragstext.

3. Vertragspartner und Teilnehmer
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für den Teilnehmenden gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Die vhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der vhs auszuweisen. Geschieht das aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht, kann der Vertragspartner von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4. Veranstaltungsgebühren
(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und –dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). 
(2) Die Veranstaltungsgebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Lastschrifteinzug, und zwar grundsätzlich nach Veranstaltungs- bzw. Kursende. Mit der Anmeldung teilt der Teilnehmer der Volkshochschule Eppingen die Bankdaten für den Lastschrifteinzug mit und sorgt für ausreichende Deckung des bezogenen Kontos. Der Einzug erfolgt sodann über die angegebene Kontoverbindung unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadtkasse Eppingen (DE72ZZZ00000168520) und der Mandatsreferenz (Kundennummer des Teilnehmers). (3) Die Höhe der jeweiligen Gebühr sowie eventuelle Ermäßigungen oder Zusatzkosten (z. B. Materialkosten etc.) sind bei den einzelnen Veranstaltungen aufgeführt. Bei Nichtteilnahme oder verspäteter Kündigung bzw. Widerruf seitens des Teilnehmers ist die volle Veranstaltungsgebühr zu entrichten. Eine Teilnahme nach Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn oder ein Austritt vor Veranstaltungs- bzw. Kursende berechtigt nicht zur Kürzung der Veranstaltungsgebühr. Bei fortlaufenden Kursen kann jedoch bei Kurseintritt nach Kursbeginn die Kursgebühr anteilig herabgesetzt werden. Sie berechnet sich nach der Anzahl der Unterrichtseinheiten ab Kurseintritt bis zur Beendigung des Kurses.  Ausgeschriebene Gebührenermäßigungen ohne weitere Angaben gelten ausschließlich für Schüler, Studenten und Rentner bei Vorlage entsprechender Nachweise im Zeitpunkt der Anmeldung. Soweit die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung bzw. eines Kurses nicht erreicht wird, behält sich die Volkshochschule Eppingen mit Zustimmung der Teilnehmer vor, entweder die Veranstaltungs- bzw. Kursgebühr zu erhöhen oder Unterrichtseinheiten bzw. Kurstage zu kürzen.

5. Gebührenermäßigung für Sprachkurse
(1) Die Volkshochschule Eppingen gewährt bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen bei der Anmeldung eine Gebührenermäßigung von 10% für Schüler, Auszubildende, Vollzeitstudenten (bis 27 Jahre), Teilnehmer am FSJ und BFD, sowie Rentner. Die Bescheinigung für den Erhalt der Gebührenermäßigung ist bei der Anmeldung vorzulegen. Eine nachträgliche Gebührenermäßigung ist nicht möglich.

6. Teilnahmebescheinigung
(1) Bei regelmäßiger Teilnahme an einer Veranstaltung der Volkshochschule Eppingen (mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten) kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Veranstaltung ausgestellt werden. Ein entsprechender Antrag ist beim Veranstaltungs- bzw. Kursleiter, spätestens bis zum vorletzten Veranstaltungstermin, zu stellen. Die Teilnahmebestätigung wird sodann am letzten Veranstaltungstermin ausgehändigt. Bei späterer Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von € 3,00 zzgl. Porto zu entrichten. Für Teilnahmebescheinigungen, welche für Veranstaltungen beantragt werden, die länger als ein Jahr zurückliegen, wird eine Gebühr in Höhe von € 6,00 zzgl. Porto erhoben. Für Veranstaltungen, die länger als 3 Jahre zurückliegen, kann keine Teilnahmebescheinigung erteilt werden.
(2) Eine Zeugniserteilung ist nur aufgrund einer abgelegten Prüfung möglich.

7. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird, auch dann, wenn die Veranstaltung unter Nennung eines bestimmten Kursleiters angekündigt worden ist. 
(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Präsenz-Veranstaltung ändern. Ebenso kann die vhs aus sachlichem Grund die Veranstaltung in ein Online- oder Hybridformat ändern; in diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu.
(3)  Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen ist für alle Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule Eppingen die Teilnehmerzahl begrenzt. Andererseits können Veranstaltungen und Kurse der Volkshochschule Eppingen nur dann stattfinden, wenn eine Mindestteilnehmer¬zahl erreicht wird. Die Volkshochschule Eppingen behält sich vor, gleichartige Veranstaltungen und Parallelkurse zusammenzulegen.
(4) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Kursleiters), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 8 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(5) Die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der Volkshochschule Eppingen ist in der Regel ab 16 Jahren möglich. Veranstaltungen und Kurse für bestimmte Zielgruppen (z. B. Kinder, Jugend¬liche, Senioren etc.) werden entsprechend ausgeschrieben oder gekennzeichnet. 
(6) Soweit nicht anders angegeben, finden an gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen sowie in den Schulferien Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

8. Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule Eppingen
(1) Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung und/oder eines Kurses ist das Erreichen der in der Ankündigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindest¬teilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Volkshochschule Eppingen bis zum Beginn der Veranstaltung und/oder des Kurses zurücktreten. Kosten entstehen den Teilnehmern hierdurch nicht. 
(2) Die Volkshochschule Eppingen ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder das Vertragsverhältnis aufzukündigen, wenn eine Veranstaltung bzw. ein Kurs aus Gründen, welche die Volkshochschule Eppingen nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall des Dozenten), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In einem derartigen Fall ermäßigt sich die Kursgebühr im Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung. Dies gilt nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Volkshochschule Eppingen unzumutbar oder die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmer wertlos ist. 
(3) Die Volkshochschule Eppingen wird die Teilnehmer über die Umstände, welche sie zum Rücktritt oder zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigen, unverzüglich informieren und ein eventuell vorhandenes Gebührenguthaben an die Teilnehmer zurückerstatten. 
(4) Für den Fall, dass die Kursgebühr nicht fristgerecht entrichtet wird, kann die vhs eine Nachfrist zur Bezahlung setzen.
(5) Die Volkshochschule Eppingen ist berechtigt, unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 
•    Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
•    Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der vhs,
•    Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), 
•    Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
•    Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. 
Statt einer Kündigung kann die vhs den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungs- bzw. Kurseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

9. Höhere Gewalt
Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
(2) „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist,
• dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
• dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war
• und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.
(3) Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenigstens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht.
(4) Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (Absatz 2), benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich wenigstens per E-Mail.
(5) Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.

10. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner
(1) Das Vertrags¬verhältnis kann von den Teilnehmern durch Erklärung in elektronischer oder Textform ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungs- bzw. Kursbeginn bei der Volksschule Eppingen eingegangen sein. Bei späterer Kündigung des Vertragsverhältnisses erfolgt keine Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Dies gilt auch bei eventueller Nichtteilnahme an der Veranstaltung.
(2) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Teilnehmer die Volkshochschule Eppingen auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Nach ergebnislosem Fristablauf ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzukündigen. 
(3) Ein Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an einer Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen  (Ziffer 7) unzumutbar ist. In einem derartigen Fall wird die Veranstaltungsgebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Volksschule Eppingen unzumutbar oder die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist. 
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt hiervon unberührt. 
(5) Das Fernbleiben des Teilnehmers gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kursleiter sind nicht berechtigt, Willenserklärungen der Teilnehmer entgegenzunehmen.
(6) Bei mehrsemestrigen Veranstaltungen (z. B. Lehrgängen), Studienreisen, Exkursionen etc. gelten besondere Bedingungen, welche bei der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben werden.

11. Haftung
(1) Die Volkshochschule Eppingen haftet gegenüber den Teilnehmern nicht für fahrlässig verursachte Schäden oder Verluste, welche die Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltungen bzw. Kurse, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen und Geräten, sowie bei sonstigen Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch Versicherungen der Volkshochschule Eppingen gedeckt sind. Im Übrigen ist die Haftung der Volkshochschule Eppingen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Volkshochschule Eppingen schuldhaft Rechte der Teilnehmer verletzt, welche diesen nach Inhalt und Zweck des Vertrages zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen (sog. Kardinal¬pflichten). Des Weiteren gilt der Haftungsausschluss nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 
(3) Studienfahrten, Reisen und Exkursionen werden seitens der Volkshochschule Eppingen lediglich vermittelt und durch Reiseunternehmen durchgeführt, deren besondere Geschäfts¬bedingungen gelten. Diese Reiseunternehmen sind Reiseveranstalter im Sinne des Reise-vertragsgesetzes.

12. Gesundheitskurse
(1) Die Teilnahme an Gesundheitskursen ersetzt keine ärztliche oder sonstige Therapie. Sofern Vorerkrankungen bestehen, sollte die Kursteilnahme vorab mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Die Volkshochschule Eppingen übernimmt keine Haftung für nachteilige gesundheitliche Folgen.

13. Hausordnung
(1) Die Volkshochschule Eppingen ist Gast in den von ihr genutzten Gebäuden. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. 
(2) Während der Veranstaltungen ist Fotografieren, Filmen sowie das Anfertigen von Audio-Mitschnitten grundsätzlich untersagt. 
(3) Weltanschauliche, parteipolitische und/oder wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Volkshochschule Eppingen ist nicht gestattet.

14. Datenschutz
(1) Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. 
(2) Sonstige Informationen zu den Teilnehmern werden von der Volkshochschule Eppingen grundsätzlich nur dann verarbeitet oder genutzt, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, welches der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. 
(3) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf die Volkshochschule Eppingen im Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist. 
(4) Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. 
(5) Dem Datenschutz gemäß DSGVO und BDSG wird Rechnung getragen. Die im Rahmen einer Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt (§ 3 Abs. 1 BDSG).

15. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Volkshochschule Eppingen aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist gerichtlich festgestellt oder von der Volkshochschule Eppingen anerkannt worden. 
(2) Ansprüche gegen die Volkshochschule Eppingen sind nicht abtretbar. 
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden eine solche unwirksame Klausel durch eine wirksame ersetzen, welche dem Sinn der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

16. Streitbeilegung (Art. 1 Abs. 1. ODR-VO und § 36 VSBG)
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(2) Im Übrigen ist die vhs zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.